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Von: chris

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“Habe gestern eine SMS bekommen mit folgendem Inhalt: “Guten Tag. Sie haben eine offene Rechnung bei Ihrem Arzt. Demnächst erhalten Sie eine Mahnung mit Einzahlungsschein. Mfg Intrum Justitia / Tel.: 0848210021″.”

Auf eine SMS würde ich erst gar nicht reagieren.

Wenn die Mahnung begründet ist, soll Intrum dir auf dem Postweg eine Kopie der offenen Arztrechnung senden.


Von: ladislaus schnurrenberger

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Grundsätzlich muss man Rechnungen, die von einem Inkassobüro stammen, nicht bezahlen. Diese Inkassofirmen übernehmen nicht als Dienstleistung das Inkasso von Forderungen “Ihrer” Kunden, sondern kaufen ihnen ganze Pakete von Forderungen für ein Butterbrot ab. Dadurch verlieren die Inkassofirmen grundsätzlich den Rechtsanspruch, die Forderungen enitreiben zu können, da der Schuldner in keinem Vertragsverhältnis zu ihnen steht. Bei allfälliger Betreibung durch ein Inkassobüro, also immer Rechtsvorschlag erheben. Eine Rechtsöffnung kann nicht duchgeführt werden.
Im Fall von Intrum Justitia kommt hinzu, dass sie Briefe an “Schuldner” verschicken, die Drohungen zum Inhalt haben, man werde in einem Schuldnerregister eingetragen, das von allen Firmen eigesehen werden könne.
Die Sprache und der Ihnhalt erfüllen eindeutig den kriminellen Tatbestand der Nötigung. Darum, wenn man so einen Brief von Intrum erhält, sofort zum nächstn Polizeiposten und Stranfanzeige wegen Nötigung gegen Intrum einreichen. Nötigung ist ein Offizieldelikt, muss also von Amtes wegen unterscuht werden. Falls sich die Polizeibeamten zieren und dei Anzeige lieber nicht annehmen (dsa kommt häufig vor), hart bleiben und evtl auch gegen sie mit einer Klage drohen!

Nachher ist dan definitiv Ruhe.

Von: Metti

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Intrum Justizia nervt jetzt seit langem. Sie wollen das ich einen HD-Kabelanschluss zahle der Cablecom!
Bei der Cablecom habe ich einen Internetanschluss abgeschlossen, NUR INTERNET. Und jetzt will die “Irrtum Justizia” die Anschluss Gebühren für HD-Kabelsnschluss.
Zu meiner Verteidigung, Ich besitze immer noch einen Röhren Fernseher der einfach nicht kaputt geht und dazu hab ich von meinem Vermieter einen Digital Reciever bei Abschluss des Mietvertrags dazu bekommen. Also brauch ich keinen kostenpflichtigen HD-Kabelanschluss. Sie bombadieren mich mit Briefen und letztens bekam ich sogar eine sehr unseriöse SMS aus England o_O, in der stand, das wenn ich jetzt nicht bezahle, es zum zuständigen Betreibungsamt geht. Ich hab das Gefühl das die mich voll abziehen wollen, weil ich Deutscher bin. Jeder Schweizer dem ich das erzähle fängt an zu lachen und sagt, ich muss das nicht bezahlen. Stimmt das oder muss ich wirklich die rund 480 chf bezahlen???

Von: Metti

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War das bei euch auch wegen einem HD-Kabelanschluss???

Von: Irene

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Metti, nein du musst nicht zahlen

Von: insider

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Ich habe zwischen 2004 und 2005 bei dieser Firma gearbeitet, und ich kann nur sagen, so wie sie mit den “Schuldner” umgehen, so behandelt das Management auch ihre Mitarbeiter. Ich habe selten so eine Kaltherzigkeit, Gier, Arroganz gepaart mit unmoralischem Verhalten gesehen als in der Intrum. Jetzt gehen wir mal davon aus, dass Herr X eine Rechnung von 170.– hat, die er warum auch immer, nicht bezahlt hat. Nun will er X die Rechnung bezahlen, aber in Raten, sagen wir 10 Monatsraten. Die Intrum ist damit einverstanden und verlangt natürlich den berühmten Verzugsschaden plus eine Ratengebühr von 15.– zusätzlich, heisst also 170.- plus 150.- plus Verzugsschaden meistens so um 40-60 % der Forderung und Zinsen. Also schnell mal über das doppelte der geschuldeten Summe. Ich hab mich damals schon gewundert, wie sie die Kosten rechtfertigen. Uns wurde auch kaltschnäuzig eingetrichtert (oder sie habens wenigstens versucht), dass das alles SCHULDNER sind, und wir kein Mitleid haben müssen bla bla bla usw. Als ich auf gewisse Missstände (ua, rassistische Äusserungen von Mitarbeitern), Abläufe und Fehleinschätzungen hinwies, fing das Mobbing gegen mich an. Leider war die Aktion nicht von Erfolg gekrönt, da ich in 11 von 12 Monaten denn meisten Umsatz im Team machte. Ziemlich schwer für eine Firma, deren Haupttätigkeit darin liegt durch unehrliche Weise den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, so jemanden zu kündigen. Irgendwann wurde es der “tollen” Teamleaderin anscheinend zu bunt, da ihre Intrigen bei mir nicht funktionierten, und sie setzte ihre Stellvertreterin auf mich an, mit den Worten; “Gahn en echli go plage…”. Ein Verhalten unter aller Kanone!!! Irgendwann wurde ich nach einem Einwand, da ich mich von ihrem Wachhund bzw. Stellvertreterin genötigt fühlte (Ich weiss nicht ob es arbeitsrechtlich korrekt ist, wenn jemand hinter einem steht und eine halbe Stunde zuschaut, was man arbeitet), fristlos entlassen. Gut ich hatte, danach 2 Monate bezahlten Urlaub (auch ganz schön). Das Arbeitsamt schrieb mir daraufhin noch einen Brief, ob ich die Sache weiterziehen möchte, entschied mich aber dagegen, da ich mit solchen miserablen Individuen, deren moralische und ethischen Werte quasi nicht existent sind, mich nicht weiter rumschlagen möchte. Fraglich ist auch, warum ein Benno Örtig, der Oberboss, 8 Millionen Franken ins Stade de Suisse pumpen kann, aber Lohnerhöhungen und Bonuse ausblieben. Intrum Justitia schämt euch!!!!

Von: Agentur belmedia

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“Verzugsschaden” ist nicht erlaubt!

Inkassofirmen treiben offene Rechnungen in der Regel unzimperlich ein. Die Schreiben sind oft dreist und setzen die Schuldner so unter Druck, dass plötzlich zu viel bezahlt wird. So erheben die Inkassofirmen neben den Verzugszinsen häufig einen so genannten Verzugsschaden. Dieser kann gar höher sein als die ursprüngliche Forderung. Gemäss OR ist das gar nicht erlaubt!

http://www.konsumentenschutz.ch/themen/zahlungsverkehr/verzugsschaden-ist-nicht-erlaubt-musterbrief/?gclid=CPCEzq3Nl8ACFWvlwgodrrIA1A

Von: Christian

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Richgtigstellung der oben genannten Aussage:
Gemäss OR und SchKG können alls Gläubiger ihre Vorderungen an Dritte abtreten.
Un dies sogar ohne Ankündigung oder Erlaubniss des Schuldners.
Somit wird automatisch der neue Glübiger zum “Vetragspartner”.
Dies ist ja auch genau die Masche und Gesetzeslücke, welche dubiose oder auch andre Inkassofirmen benutzen, um damit ihre Geschäfte zu tätigen.
Also die Grundvorderungen falls sie bestehen bezahlen und nur die Inkassogebühren (Verzugsschaden und Mahngebüren) bestreiten.


Von: Issey

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SUNRISE SCHWEIZ: HOHE ZUSATZGEBÜHREN

Beim Telefonieren mit dem Handy fallen nicht nur Kosten für die monatliche Abo-Rechnung oder für Prepaid-Zahlungen an. Die Mobilfunkunternehmen verlangen noch zusätzliche Gebühren. Beispiele: Wer die Rechnung am Postschalter begleicht, zahlt bei Sunrise je nach Einzahlungsschein 2 bis 5 Franken. Bei Salt ist das etwa halb so teuer, bei Swisscom gratis. Sunrise verlangt für eine Auskunft zu missbräuchlichen Anrufen – etwa bei einem Werbeanruf trotz Stern-Eintrag – 70 Franken, Swisscom 65 Franken, Salt 50 Franken.

Wer eine Rechnung nicht innert Frist begleicht, bezahlt bei Sunrise für die erste Mahnung 30 Franken. Bei Salt und Swisscom ist die gratis, die zweite kostet 25 respektive 40 Franken. Sunrise-Kunden, die Mahnkosten schuldig bleiben, bezahlen 50 Franken für eine «Kon­toblockierungs­gebühr». Die Entsperrung schlägt mit 75 Franken zu Buche. Bei der Swisscom kostet das Ganze total 40 und bei Salt 50 Franken.

NIE wieder mit Sunrise Schweiz, Danke!

Von: Peter

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Ich bekomme seit Jahren Mahnungen von Intrum wegen einer unberechtigten Rechnung von Cablecom. Ich habe einen Hausanschluss fristgerecht gekündigt welcher immer in Jahr im voraus kassiert wurde. (dokumentiert auf der Rechnung), Trotz Kündigung und auch eingestellter Leistung sollte ich noch für das nächste Jahr bezahlen mit der Behauptung, dass die Rechnung nachgängig erfolgt. Intrum erfand dann noch eine Rechnung aus einem Monat Mai welche ganz unmöglich und reine Lüge ist. Ich wurde auch betrieben und habe Rechtsvorschlag erhoben. Vor Gericht wäre sie mit Kostenfolge runtergefallen und ich wäre eigentlich bereit gewesen vor Gericht zu gehen.
Seither bekomme ich so im 6 Monats Rhythmus einen Drohbrief. Ich frage mich ob man diesen oberkriminellen nicht eine kostenpflichtige Abmahnung schreiben kann wie das in Deutschland möglich ist. Dann würde ich die mal durch die Mangel drehen. Um übrigen gehen deren Briefe direkt in den Rundordner.

Für einen Rat wäre ich dankbar

Von: chris

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„Habe gestern eine SMS bekommen mit folgendem Inhalt: “Guten Tag. Sie haben eine offene Rechnung bei Ihrem Arzt. Demnächst erhalten Sie eine Mahnung mit Einzahlungsschein. Mfg Intrum Justitia / Tel.: 0848210021″.“

Auf eine SMS würde ich erst gar nicht reagieren.

Wenn die Mahnung begründet ist, soll Intrum dir auf dem Postweg eine Kopie der offenen Arztrechnung senden.

Von: ladislaus schnurrenberger

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Grundsätzlich muss man Rechnungen, die von einem Inkassobüro stammen, nicht bezahlen. Diese Inkassofirmen übernehmen nicht als Dienstleistung das Inkasso von Forderungen „Ihrer“ Kunden, sondern kaufen ihnen ganze Pakete von Forderungen für ein Butterbrot ab. Dadurch verlieren die Inkassofirmen grundsätzlich den Rechtsanspruch, die Forderungen enitreiben zu können, da der Schuldner in keinem Vertragsverhältnis zu ihnen steht. Bei allfälliger Betreibung durch ein Inkassobüro, also immer Rechtsvorschlag erheben. Eine Rechtsöffnung kann nicht duchgeführt werden.
Im Fall von Intrum Justitia kommt hinzu, dass sie Briefe an „Schuldner“ verschicken, die Drohungen zum Inhalt haben, man werde in einem Schuldnerregister eingetragen, das von allen Firmen eigesehen werden könne.
Die Sprache und der Ihnhalt erfüllen eindeutig den kriminellen Tatbestand der Nötigung. Darum, wenn man so einen Brief von Intrum erhält, sofort zum nächstn Polizeiposten und Stranfanzeige wegen Nötigung gegen Intrum einreichen. Nötigung ist ein Offizieldelikt, muss also von Amtes wegen unterscuht werden. Falls sich die Polizeibeamten zieren und dei Anzeige lieber nicht annehmen (dsa kommt häufig vor), hart bleiben und evtl auch gegen sie mit einer Klage drohen!

Nachher ist dan definitiv Ruhe.

Von: Metti

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Intrum Justizia nervt jetzt seit langem. Sie wollen das ich einen HD-Kabelanschluss zahle der Cablecom!
Bei der Cablecom habe ich einen Internetanschluss abgeschlossen, NUR INTERNET. Und jetzt will die „Irrtum Justizia“ die Anschluss Gebühren für HD-Kabelsnschluss.
Zu meiner Verteidigung, Ich besitze immer noch einen Röhren Fernseher der einfach nicht kaputt geht und dazu hab ich von meinem Vermieter einen Digital Reciever bei Abschluss des Mietvertrags dazu bekommen. Also brauch ich keinen kostenpflichtigen HD-Kabelanschluss. Sie bombadieren mich mit Briefen und letztens bekam ich sogar eine sehr unseriöse SMS aus England o_O, in der stand, das wenn ich jetzt nicht bezahle, es zum zuständigen Betreibungsamt geht. Ich hab das Gefühl das die mich voll abziehen wollen, weil ich Deutscher bin. Jeder Schweizer dem ich das erzähle fängt an zu lachen und sagt, ich muss das nicht bezahlen. Stimmt das oder muss ich wirklich die rund 480 chf bezahlen???

Von: Metti

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War das bei euch auch wegen einem HD-Kabelanschluss???

Von: Irene

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Metti, nein du musst nicht zahlen


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Ich habe zwischen 2004 und 2005 bei dieser Firma gearbeitet, und ich kann nur sagen, so wie sie mit den „Schuldner“ umgehen, so behandelt das Management auch ihre Mitarbeiter. Ich habe selten so eine Kaltherzigkeit, Gier, Arroganz gepaart mit unmoralischem Verhalten gesehen als in der Intrum. Jetzt gehen wir mal davon aus, dass Herr X eine Rechnung von 170.– hat, die er warum auch immer, nicht bezahlt hat. Nun will er X die Rechnung bezahlen, aber in Raten, sagen wir 10 Monatsraten. Die Intrum ist damit einverstanden und verlangt natürlich den berühmten Verzugsschaden plus eine Ratengebühr von 15.– zusätzlich, heisst also 170.- plus 150.- plus Verzugsschaden meistens so um 40-60 % der Forderung und Zinsen. Also schnell mal über das doppelte der geschuldeten Summe. Ich hab mich damals schon gewundert, wie sie die Kosten rechtfertigen. Uns wurde auch kaltschnäuzig eingetrichtert (oder sie habens wenigstens versucht), dass das alles SCHULDNER sind, und wir kein Mitleid haben müssen bla bla bla usw. Als ich auf gewisse Missstände (ua, rassistische Äusserungen von Mitarbeitern), Abläufe und Fehleinschätzungen hinwies, fing das Mobbing gegen mich an. Leider war die Aktion nicht von Erfolg gekrönt, da ich in 11 von 12 Monaten denn meisten Umsatz im Team machte. Ziemlich schwer für eine Firma, deren Haupttätigkeit darin liegt durch unehrliche Weise den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, so jemanden zu kündigen. Irgendwann wurde es der „tollen“ Teamleaderin anscheinend zu bunt, da ihre Intrigen bei mir nicht funktionierten, und sie setzte ihre Stellvertreterin auf mich an, mit den Worten; „Gahn en echli go plage…“. Ein Verhalten unter aller Kanone!!! Irgendwann wurde ich nach einem Einwand, da ich mich von ihrem Wachhund bzw. Stellvertreterin genötigt fühlte (Ich weiss nicht ob es arbeitsrechtlich korrekt ist, wenn jemand hinter einem steht und eine halbe Stunde zuschaut, was man arbeitet), fristlos entlassen. Gut ich hatte, danach 2 Monate bezahlten Urlaub (auch ganz schön). Das Arbeitsamt schrieb mir daraufhin noch einen Brief, ob ich die Sache weiterziehen möchte, entschied mich aber dagegen, da ich mit solchen miserablen Individuen, deren moralische und ethischen Werte quasi nicht existent sind, mich nicht weiter rumschlagen möchte. Fraglich ist auch, warum ein Benno Örtig, der Oberboss, 8 Millionen Franken ins Stade de Suisse pumpen kann, aber Lohnerhöhungen und Bonuse ausblieben. Intrum Justitia schämt euch!!!!

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“Verzugsschaden” ist nicht erlaubt!

Inkassofirmen treiben offene Rechnungen in der Regel unzimperlich ein. Die Schreiben sind oft dreist und setzen die Schuldner so unter Druck, dass plötzlich zu viel bezahlt wird. So erheben die Inkassofirmen neben den Verzugszinsen häufig einen so genannten Verzugsschaden. Dieser kann gar höher sein als die ursprüngliche Forderung. Gemäss OR ist das gar nicht erlaubt!

http://www.konsumentenschutz.ch/themen/zahlungsverkehr/verzugsschaden-ist-nicht-erlaubt-musterbrief/?gclid=CPCEzq3Nl8ACFWvlwgodrrIA1A

Von: Christian

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Richgtigstellung der oben genannten Aussage:
Gemäss OR und SchKG können alls Gläubiger ihre Vorderungen an Dritte abtreten.
Un dies sogar ohne Ankündigung oder Erlaubniss des Schuldners.
Somit wird automatisch der neue Glübiger zum „Vetragspartner“.
Dies ist ja auch genau die Masche und Gesetzeslücke, welche dubiose oder auch andre Inkassofirmen benutzen, um damit ihre Geschäfte zu tätigen.
Also die Grundvorderungen falls sie bestehen bezahlen und nur die Inkassogebühren (Verzugsschaden und Mahngebüren) bestreiten.

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SUNRISE SCHWEIZ: HOHE ZUSATZGEBÜHREN

Beim Telefonieren mit dem Handy fallen nicht nur Kosten für die monatliche Abo-Rechnung oder für Prepaid-Zahlungen an. Die Mobilfunkunternehmen verlangen noch zusätzliche Gebühren. Beispiele: Wer die Rechnung am Postschalter begleicht, zahlt bei Sunrise je nach Einzahlungsschein 2 bis 5 Franken. Bei Salt ist das etwa halb so teuer, bei Swisscom gratis. Sunrise verlangt für eine Auskunft zu missbräuchlichen Anrufen – etwa bei einem Werbeanruf trotz Stern-Eintrag – 70 Franken, Swisscom 65 Franken, Salt 50 Franken.

Wer eine Rechnung nicht innert Frist begleicht, bezahlt bei Sunrise für die erste Mahnung 30 Franken. Bei Salt und Swisscom ist die gratis, die zweite kostet 25 respektive 40 Franken. Sunrise-Kunden, die Mahnkosten schuldig bleiben, bezahlen 50 Franken für eine «Kon­toblockierungs­gebühr». Die Entsperrung schlägt mit 75 Franken zu Buche. Bei der Swisscom kostet das Ganze total 40 und bei Salt 50 Franken.

NIE wieder mit Sunrise Schweiz, Danke!

Von: Peter

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Ich bekomme seit Jahren Mahnungen von Intrum wegen einer unberechtigten Rechnung von Cablecom. Ich habe einen Hausanschluss fristgerecht gekündigt welcher immer in Jahr im voraus kassiert wurde. (dokumentiert auf der Rechnung), Trotz Kündigung und auch eingestellter Leistung sollte ich noch für das nächste Jahr bezahlen mit der Behauptung, dass die Rechnung nachgängig erfolgt. Intrum erfand dann noch eine Rechnung aus einem Monat Mai welche ganz unmöglich und reine Lüge ist. Ich wurde auch betrieben und habe Rechtsvorschlag erhoben. Vor Gericht wäre sie mit Kostenfolge runtergefallen und ich wäre eigentlich bereit gewesen vor Gericht zu gehen.
Seither bekomme ich so im 6 Monats Rhythmus einen Drohbrief. Ich frage mich ob man diesen oberkriminellen nicht eine kostenpflichtige Abmahnung schreiben kann wie das in Deutschland möglich ist. Dann würde ich die mal durch die Mangel drehen. Um übrigen gehen deren Briefe direkt in den Rundordner.

Für einen Rat wäre ich dankbar

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